KEINE STAATSGEFÄHRDUNG

DER PROZESS WEGEN DER DEMONSTRATION, DIE 2014 VOM MOVIMENTO TRIESTE LIBERA ZUM SCHUTZ DES FREIHAFENS NORD ORGANISIERT WURDE, IST ZU ENDE. DER ANTRAG DER STAATSANWALTSCHAFT DER DIE VERURTEILUNG DER ANGEKLAGTEN WEGEN AUFRÜHRERISCHER VERSAMMLUNG UND STAATSGEFÄHRDUNG VERLANGTE, IST ZURÜCKGEWIESEN WORDEN: KEIN VERGEHEN LIEGT VOR.

Es war ein Prozess, den man nicht hätte machen sollen, der aber von der Staatsanwaltschaft von Triest aus politischen Gründen mit Hartnäckigkeit betrieben wurde. Es begann mit der Veröffentlichung der vertraulichen Informationen über die laufenden Untersuchungen in der Zeitung „Il piccolo“ und es ging weiter bis zum gestrigen Ende des Prozesses. Dieser Prozess war vom Staatsanwalt Federico Frezza gewollt und von ihm in Gang gesetzt. Er hat sich im Übrigen, in den etwa zehn Anhörungen der Verhandlung nie blicken lassen.

Es war ein ungeheurer Versuch der Staatsanwaltschaft, die Wahrheit zu verzerren. Es war der Versuch, das absolut legitime Gesuch der Staatsbürger des Freien Territoriums Triest, den von der gesetzwidrigen Immobilienspekulation der lokalen Verwaltung bedrohten Freihafen zu schützen. Dieses Ziel wollte man erreichen, indem man die friedlichen und gesetzestreuen Demonstranten in Terroristen und Staatsgefährder verwandelte.

Eben diese Verzerrung schmeckt dahingegen wirklich nach Staatsgefährdung. Ist es etwa nicht eine Staatsgefährdung, sogar die Gesetze der Italienischen Republik die die international geltenden Verträge bestätigen, und auf welche sich die Staatsbürger beriefen, abzuerkennen?

Nun ist der erste Teil dieses Prozesses zu Ende. Für diejenigen die verurteilt worden sind, wird es nun eine Berufung geben. Die Nachwirkung dieses Prozesses, der schon im ersten Rechtszug mit dem uneingeschränkten Freispruch aller Angeklagten hätte schließen sollen, ist von scheinbar taktischen Verurteilungen begleitet, um das totale Debakel der Anschuldigungen zu vermeiden.

Während die schwerste Anklageerhebung, die den Staatsanwalt dazu gebracht hatte, nach einer Verurteilung wegen „aufrührischer Versammlung“ und noch dazu wegen „Rebellion gegen die öffentlichen Behörden und die Staatsorgane“ (also Staatsgefährdung) zu verlangen, vom Richter aufgehoben worden ist („weil kein Vergehen vorliegt“), passiert es aber, dass zehn von den Angeklagten verurteilt worden sind, weil sie an einer nicht angekündigten Demonstration teilgenommen haben.

Bemerkenswerterweise wurde aber die „nicht angekündigte“ Demonstration sehr wohl durch eine Pressekonferenz angekündigt, an der die Polizisten des DIGOS (Questura)  von Triest teilgenommen hatten und diese Pressekonferenz wurde von den Polizisten sogar auf Video aufgenommen.  Dass die Demonstration keine Genehmigung brauchte, war und ist allen recht klar, wie ich in meiner Antwort in der Schlussanhörung von gestern bekräftigt habe:  die demokratische Demonstrations- und Meinungsfreiheit ist ab 1948 nicht mehr der von der Anklage geforderten Genehmigung bedürftig.

Es ist jetzt also kein Problem, in die Berufung zu gehen. Es wird einmal mehr der Einspruch über die Gerichtsbarkeit geltend gemacht werden. Dabei weiß man, dass das Berufungsgericht wirklich Wunder wirken müsste: die Abwehrfront der Staatslüge gegen die Rechte des Freien Territoriums und seiner Staatsbürger ist dabei, zusammen zu brechen.

Das wurde auch vom jüngsten „Erlass für die Verwaltung des Freihafens von Triest“ der italienischen Regierung – des provisorischen Verwalters des Free Territory of Trieste – bewiesen. Dieser Erlass ist das Ergebnis eines internationalen Drucks, der sich infolge der in den letzten Jahren von Trieste Libera unternommenen politisch-diplomatischen Aktionen entwickelt hat.

Unter diesen Aktionen wird auch jene Demonstration vom 10. Februar 2014 verstanden, wegen welcher dutzende von Staatsbürgern des derzeitigen Freien Territoriums Triest von einer Justizbehörde verfolgt werden, die in einem immer deutlicheren Interessenskonflikt mit dem eigenen Lande ist.

Vom Blog “Ambiente e Legalità” von Roberto Giurastante

 

 

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